Allgemeine Geschäfts- und Datenschutzbedingungen der Renner GmbH Metall- und Stahlbau
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit der Renner GmbH Metall- und Stahlbau.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer
selbständigen, beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch
Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote der Renner GmbH Metall- und Stahlbau sind im Hinblick auf etwaige
Änderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. DIN-Normen) im
Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Übergabe/Abnahme freibleibend.
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen.
Die Renner GmbH Metall- und Stahlbau ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Renner GmbH
Metall- und Stahlbau anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird die Renner GmbH
Metall- und Stahlbau den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die
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Zugangsbestätigung kann jedoch bereits mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch den / die Zulieferer der Renner GmbH Metall- und Stahlbau und
ist damit freibleibend entsprechend der Verfügbarkeit der Renner GmbH Metall- und
Stahlbau.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Renner GmbH Metallund
Stahlbau zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer der Renner GmbH Metall- und Stahlbau.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Sofern ein Verbraucher Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext
von der Renner GmbH Metall- und Stahlbau gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail oder Telefax zugesandt.
Die Lieferung der Ware erfolgt frei Bordsteinkante an die Adresse des Kunden, das
heißt, die Ware wird bis zur Türe an die Adresse des Kunden gebracht. Dieser muss
selbst für einen fachgerechten Transport zum endgültigen Standort sorgen. Die Renner
GmbH Metall- und Stahlbau übernimmt keine Haftung für eventuelle Hilfeleistungen
ihres Personals bei diesem Transport.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Renner GmbH Metall- und Stahlbau das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Renner GmbH Metall- und Stahlbau das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Renner GmbH Metall- und Stahlbau einen Zugriff Dritter
auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie
den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Renner GmbH Metall- und Stahlbau
ebenso unverzüglich anzuzeigen.
Die Renner GmbH Metall- und Stahlbau ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach
den Absätzen 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
heraus zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt an die Renner GmbH Metall- und Stahlbau alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Die Renner GmbH Metall- und Stahlbau nimmt diese
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Die Renner GmbH Metall- und Stahlbau behält es sich vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Bauleistungen
Werden von der Firma Renner GmbH Metall- und Stahlbau Bauleistungen erbracht,
gelten zusätzlich die in § 4 dargestellten Bedingungen. Unter Bauleistungen sind
Arbeiten jedweder Art zu verstehen, durch die eine bauliche Anlage, Außenanlagen
oder Teile davon hergestellt, wieder hergestellt, instand gehalten, geändert oder
beseitigt werden.
Für die Ausführung von Bauleistungen gilt für alle Kunden, die Unternehmer im Sinne
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind (§ 1 Abs. 2, S. 2 dieser AGB) die
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Teil B
(VOB/B) in der jeweils aktuellsten Fassung (derzeit Ausgabe 2016) sowie die Vergabeund
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen
Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DINNormen
(Ausgabe September 2019 und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe
September 2016). Der Text der VOB/B (2016) ist im Internet auf folgender Seite abrufbar:
https://dejure.org/gesetze/VOB-B.
Als Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung im Sinne von § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B
(fiktive Abnahme) gilt auch die Übersendung der Schlussrechnung an den Kunden.
Diese Regelung gilt nur für Kunden, die Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind.
Die Renner GmbH Metall- und Stahlbau erbringt keine Bauleistungen im Sinne des § 650
i BGB.
§ 5 Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch
Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer (Renner GmbH Metall- und
Stahlbau) zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet,
wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt
bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis € 40,00 der Verbraucher, es
sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert
über € 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher
darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht
zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem der Kunde die Sache nicht wie sein
Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert der Ware
beeinträchtigt.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifiktation angefertigt werden.
Dieses Widerrufsrecht gilt allein für Bestellungen bzw. Vertragsabschlüsse im Sinne des
§ 312 b BGB, d. h. nur für Verträge mit einem Verbraucher, die unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
§ 6 Vergütung
Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis für die jeweiligen Leistungen ist die
gesetzliche Umsatzsteuer nur enthalten, wenn die Renner GmbH Metall- und Stahlbau
diese ausdrücklich ausweist.
Bei Warenlieferungen umfasst der angegebene Kaufpreis die Lieferungen bis frei
Bordsteinkante. Weiterer Aufwand wird je nach Beauftragung gesondert in Rechnung
gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware unverzüglich den Kaufpreis zu
zahlen, bar oder per bankbestätigter Überweisung. Wird nicht bezahlt, kommt der
Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Renner GmbH
Metall- und Stahlbau vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.
Die Renner GmbH Metall- und Stahlbau ist im Falle der Erbringung von Werkleistungen
berechtigt, vor der Abnahme Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils
nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen, einschließlich des ausgewiesenen,
darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu verlangen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache geht mit der Übergabe der Sache frei Bordsteinkante auf den Käufer
(Kunde) über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer (Kunde) im Verzug der Annahme ist.
Dies ist der Fall, wenn der Käufer (Kunde) die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht
abnimmt.
Für Bauleistungen, die die Renner GmbH Metall- und Stahlbau gegenüber
Unternehmern (siehe § 1 Abs. 2 dieser AGB) erbringt, gilt § 7 VOB/B (siehe § 4 Abs. 1
dieser AGB).
§ 8 Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Renner GmbH Metall- und Stahlbau für Mängel
der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Renner GmbH Metall- und
Stahlbau ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Nacherfüllung
durch Nachbesserung erfolgt diese stets binnen angemessener Zeit.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen der Renner GmbH Metall- und Stahlbau offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen.
Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Insoweit wird auf § 477 HGB verwiesen. Den Unternehmer trifft die Beweislast für das
Bestehen des Mangels, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen der Renner GmbH Metall- und Stahlbau innerhalb einer Frist von
2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der neuen Ware
festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Renner GmbH Metall- und
Stahlbau. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung bei offensichtlichen Mängeln,
erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist der Renner GmbH Metall- und Stahlbau.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht dem Kunden daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht bei Arglist der Renner
GmbH Metall- und Stahlbau sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Renner
GmbH Metall- und Stahlbau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Renner
GmbH Metall- und Stahlbau beruhen.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware
beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf
die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht,
wenn Renner GmbH Metall- und Stahlbau die Vertragsverletzung arglistig verursacht
hat.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware nur die im Angebot der
Renner GmbH Metall- und Stahlbau genannten Beschreibungen. Produktbeschreibung
des Herstellers, öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
Für Bauleistungen, die die Renner GmbH Metall- und Stahlbau gegenüber
Unternehmern (siehe § 1 Abs. 2 dieser AGB) erbringt, gelten die einschlägigen
Gewährleistungsbestimmungen der VOB/B, insbesondere § 4 Abs. 7 und § 13 VOB/B
(siehe § 4 Abs. 1 dieser AGB).
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Renner GmbH Metall- und
Stahlbau nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Renner
GmbH Metall- und Stahlbau auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der
Renner GmbH Metall- und Stahlbau.
Gegenüber Unternehmern haftet die Renner GmbH Metall- und Stahlbau bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Haftung von
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung der Renner GmbH Metall- und Stahlbau oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Renner GmbH Metall- und Stahlbau beruhen.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels einer gelieferten Ware
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Renner
GmbH Metall- und Stahlbau Arglist vorwerfbar ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts
finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Renner GmbH Metall- und Stahlbau. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz
oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 11 Datenschutz
Im Falle der Beauftragung der Firma Renner GmbH Metall- und Stahlbau werden
folgende Kundendaten erhoben:
Die Erhebung dieser Daten erfolgt zur Bearbeitung und Abwicklung des
Kundenauftrags, insbesondere zur Ermöglichung der notwendigen Korrespondenz, der
Lieferung und Anfertigung von Waren und zur Rechnungsstellung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
b DSGVO).
Die für die Auftragsbearbeitung erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum
Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten gespeichert und danach gelöscht.
Eine Übermittlung persönlicher Kundendaten an Dritte findet nur in den Fällen statt, in
denen die Firma Renner GmbH Metall- und Stahlbau aufgrund gesetzlicher oder
behördlicher Zwänge zur Herausgabe verpflichtet wird.
Betroffenenrechte:
Kunden haben das Recht gemäß Art. 15 – 20 DSGVO Auskunft über die gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen, ebenso wie Berichtigung, Vervollständigung,
Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Sollte für personenbezogene Daten,
deren Löschung ein Kunde verlangt, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen,
werden die Daten gesperrt. Eine einmal erteilte Einwilligung des Kunden zur
Verarbeitung personenbezogener Daten kann jederzeit widerrufen werden. Im Falle
eines solchen Widerrufs oder eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung
personenbezogener Daten, wird die Firma Renner GmbH Metall- und Stahlbau die
Sachlage prüfen, also die Datenverarbeitung entweder einstellen, anpassen oder dem
Kunden die zwingenden, schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten fortgeführt werden muss. Darüber hinaus
hat jeder betroffene Kunde das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
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